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   BayObLG, 26.05.1983 - BReg. 1 Z 133/82   

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BayObLG, 26.05.1983 - BReg. 1 Z 133/82 (https://dejure.org/1983,7480)
BayObLG, Entscheidung vom 26.05.1983 - BReg. 1 Z 133/82 (https://dejure.org/1983,7480)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Mai 1983 - BReg. 1 Z 133/82 (https://dejure.org/1983,7480)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 399
  • BayObLGZ 1983, 125
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 31.07.1992 - 1Z BR 69/92

    Erwachsenenadoption; Hauptzweck; Nebenzweck; Wunsch; Fortführung; Adelsnamen;

    Der Beschluß des Landgerichts muß aufgehoben werden, weil er auf diesem Verfahrensverstoß beruht (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG; BayObLGZ 1983, 125/127); denn es ist nicht auszuschließen (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 69/70), daß die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn auch der Beteiligte zu 1 von der Beschwerdekammer vor der Entscheidung persönlich angehört und befragt worden wäre.
  • BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96

    Verfahren über den Erlass einer Verbleibensanordnung

    Jedoch ist es durchaus denkbar, daß der persönliche Eindruck von seinem Verhalten insbesondere in Gegenwart der Eltern und Pflegeeltern Aufschluß über die Empfindungen des Kindes gibt (vgl. BayObLGZ 1983, 125, 127 und BayObLG FamRZ 1984, 312; vgl. auch Fehmel aaO. S. 173 und Staudinger/Coester BGB 12. Aufl. § 1666 Rn. 160 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.07.1984 - BReg. 1 Z 51/84

    Vorliegen eines Sorgerechtsmissbrauchs der Eltern eines türkischen Kindes;

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Heimatstaat des Kindes zu den Vertragsstaaten gehört (BGHZ 60, 68/72; BayObLGZ 1983, 125/127; OLG Oldenburg DAV 1980, 62; Kroppholler NJW 1971, 1726; Jayme ZBlJugR 1973, 439).
  • BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 33/88

    Nachweis der Eheschließung zweier türkischer Staatsangehöriger vor einem

    Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Zuständigkeit von Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA; BGBl. 1971 II S. 217; in der Bundesrepublik Deutschland am 17.9.1971 in Kraft getreten, BGBl. 1971 II S. 1150; abgedruckt bei Palandt Anhang zu Art. 24 EGBGB ) verdrängt die deutschen Kollisionsnormen ( Art. 19 ff. EGBGB ) nicht, weil es nur Einzelmaßnahmen zum Schütze Minderjähriger betrifft, nicht aber kraft Gesetzes eintretende Gewaltverhältnisse (BayObLGZ 1978, 325/332; 1983, 125/129; a.A. KG OLGZ 1987, 145 mit Ausführungen, die nach den Feststellungen des Gerichts die Entscheidung nicht tragen).
  • BayObLG, 11.06.1997 - 1Z BR 74/97

    Anhörung des Kindes im Beschwerdeverfahren über Entziehung des

    Denn in Verfahren, die den Aufenthalt bei Betreuungspersonen betreffen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung für den Regelfall davon auszugehen, daß die Anhörung eines Kindes ab dem Alter von ca. drei Jahren in Betracht zu ziehen ist und nur in begründeten Ausnahmefällen unterbleiben kann (BayObLGZ 1983, 125, 127 und BayObLG FamRZ 1997, 223 ).
  • BayObLG, 28.09.1983 - BReg. 1 Z 67/83

    Formelle und materielle Voraussetzungen für ein vormundschaftsgerichtliches

    Dieser Verfahrensfehler führt allein schon zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht (vgl. BayObLGZ 1980, 215/221; 1983, 125/127 = FamRZ 1983, 948; Senatsbeschluß vom vom 1.7.1983 - BReg. 1 Z 37/83 S. 11; OLG Hamburg FamRZ 1983, 527).
  • BayObLG, 31.07.1992 - BR BR 69/92
    Der Beschluss des Landgerichts muß aufgehoben werden, weil er auf diesem Verfahrensverstoß beruht (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG ; BayObLGZ 1983, 125/127); denn es ist nicht auszuschließen (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 69/70), dass die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn auch der Beteiligte zu 1 von der Beschwerdekammer vor der Entscheidung persönlich angehört und befragt worden wäre.
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